Lieferkettengesetz: Erste Erfahrungen aus der Praxis

Wie deutsche Unternehmen das Gesetz umsetzen — und wo der Schuh drückt.

Lieferkettengesetz: Erste Erfahrungen aus der Praxis
Herbert Hindringer ·
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Was Unternehmen seit Inkrafttreten tatsächlich gelernt haben

Die erste Phase des Lieferkettengesetzes hat vor allem eines gezeigt: Die größten Hürden liegen selten in der juristischen Lektüre, sondern in der betrieblichen Umsetzung. Viele Unternehmen berichten, dass sie ihre unmittelbaren Zulieferer inzwischen deutlich besser kennen als noch vor wenigen Jahren. Schwieriger bleibt der Blick in tiefere Lieferstufen, also dorthin, wo Rohstoffe verarbeitet, Vorprodukte gebündelt oder Subunternehmer eingesetzt werden.

In der Praxis hat sich ein Muster herausgebildet. Zunächst wurden Risikoanalysen aufgebaut, Zuständigkeiten festgelegt und Beschwerdeverfahren eingerichtet. Danach begann die eigentliche Arbeit: Daten prüfen, Lieferanten einstufen, Nachweise einfordern, Audits vorbereiten und Abweichungen dokumentieren. Gerade mittelgroße Betriebe stoßen dabei an Grenzen, wenn sie mit Hunderten Lieferbeziehungen in mehreren Weltregionen arbeiten.

„Das Gesetz ist kein reines Kontrollinstrument, sondern zwingt Unternehmen zu einer neuen Form der Selbstaufklärung“, so beschreiben es Berater aus der Compliance-Praxis immer wieder.

Bemerkenswert ist, dass viele Firmen ihre Prozesse nicht nur aus Furcht vor Sanktionen angepasst haben. Wer sauber dokumentiert, erkennt oft auch operative Schwächen: unklare Beschaffungswege, doppelte Zwischenhändler, fehlende Vertragsstandards. Das Lieferkettengesetz wirkt damit in vielen Häusern als Organisationsprojekt – nicht nur als Rechtsfrage.

Wo die Umsetzung besonders stockt: typische Probleme aus dem Betriebsalltag

Die Erfahrungsberichte aus Industrie, Handel und Logistik ähneln sich in zentralen Punkten. Das Gesetz verlangt keine lückenlose Kontrolle jeder einzelnen Station. Es fordert aber ein angemessenes Risikomanagement. Genau an diesem Begriff – angemessen – entzünden sich viele Rückfragen. Was reicht bei komplexen Lieferketten, was gilt als belastbarer Nachweis, wann muss ein Unternehmen nachschärfen?

  • Datenqualität: Lieferantenfragebögen werden ausgefüllt, bleiben aber oft zu allgemein oder veraltet.
  • Einflussgrenzen: Gegenüber direkten Zulieferern lassen sich Standards vertraglich durchsetzen, bei mittelbaren Zulieferern deutlich schwerer.
  • Ressourcen: Rechtsabteilung, Einkauf und Nachhaltigkeitsmanagement müssen eng zusammenarbeiten; vielerorts fehlen dafür eingespielte Abläufe.
  • Länderrisiken: In Regionen mit schwacher Arbeitsaufsicht oder unsicherer Dokumentation steigen Prüfaufwand und Unsicherheit.

Hinzu kommt ein praktisches Dilemma: Wer Lieferanten zu abrupt unter Druck setzt, riskiert Ausweichreaktionen oder geschönte Angaben. Erfolgreicher sind meist langfristige Programme mit Schulungen, klaren Fristen und überprüfbaren Verbesserungszielen. Aus der Praxis lässt sich deshalb ein nüchterner Schluss ziehen: Wirksame Sorgfalt entsteht seltener durch einmalige Kontrollen als durch belastbare Geschäftsbeziehungen.

Welche Folgen das Gesetz für Einkauf, Preise und Wettbewerbsfähigkeit hat

Die wirtschaftlichen Folgen fallen differenzierter aus, als frühe Debatten vermuten ließen. Ja, der Aufwand ist gestiegen: für Risikoanalysen, Dokumentation, Hinweisgebersysteme und Lieferantenkommunikation. Vor allem in stark globalisierten Branchen sind zusätzliche Personal- und Beratungskosten spürbar. Zugleich berichten Unternehmen, dass sich Beschaffungsentscheidungen heute stärker an Stabilität und Nachweisbarkeit orientieren – nicht mehr allein am günstigsten Preis.

Das verändert den Einkauf. Lieferanten mit transparenteren Strukturen, verlässlicher Zertifizierung und klaren Sozialstandards gewinnen an Attraktivität. Manche Unternehmen bündeln ihre Zulieferbasis, um Risiken besser steuern zu können. Andere investieren in digitale Systeme, die Herkunft, Prüfberichte und Maßnahmen zentral erfassen. Das kostet Geld, senkt aber mittelfristig Reibungsverluste.

Aus Sicht vieler Unternehmen ist das Lieferkettengesetz damit weniger ein kurzfristiger Kostentreiber als ein Test auf strategische Belastbarkeit.

Für die Wettbewerbsfähigkeit ergibt sich daraus ein doppelter Effekt. Kurzfristig steigen Komplexität und Verwaltungsaufwand. Langfristig können transparente Lieferketten jedoch Ausfälle verringern, Reputationsschäden vorbeugen und die Zusammenarbeit mit anspruchsvollen Kunden erleichtern. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis sprechen daher weder für Alarmismus noch für Entwarnung. Das Gesetz entfaltet Wirkung – vor allem dort, wo Unternehmen es als Teil moderner Unternehmenssteuerung begreifen.

Herbert Hindringer
Über den Autor

Herbert Hindringer

Herbert Hindringer ist ein Literaturautor und Kritiker, der Bücher mit Tiefgang, Klarheit und echter Leselust bespricht. Auf seinem Portal macht er Literatur verständlich, zeitnah und inspirierend – für Neugierige ebenso wie für Vielleser.

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